Ihr habt großes Interesse den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen, um vor Vollendung eueres 18 Lebensjahres Fahrerfahrung mit einem von Euch ausgewählten
Personenkreis zu sammeln? Im folgenden Absatz findet Ihr alle notwendigen Informationen und Voraussetzungen für den BF 17. Zusätzlich findet Ihr am Ende der Voraussetzungen zwei Links mit den
Anlagen für die Begleitpersonen. Bitte druckt Euch die Anlagen aus und versendet diese ausgefühlt zusammen mit dem "Antrag" aus der Fahrschule an das zuständige Straßenverkehrsamt. Zuständig für
den Versand ist in der Regel das Bürgerbüro Eurer Gemeinde.
Bürgerbüro Seelscheid:
Driescher Straße 2
02247-9698744
Öffnungszeiten Mo+Fr 9-12 Uhr / Di 14-16 Uhr / Mitt 15-18 Uhr
Rathaus/Bürgerbüro Neunkirchen:
Hauptstraße 78
02247-3030
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30-12 Uhr / Mo 14-18 Uhr / Do 14-16 Uhr
Rathaus/Bürgerbüro Much:
Hauptstraße 57
Öffnungszeiten: Mo-Do 8-12.30 Uhr / Fr 8-12 Uhr / Mo 14-18 Uhr
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Nach der bundeseinheitlichen Regelung sind als Begleitpersonen nur Personen zulässig, die mindestens 30 Jahre alt und länger als fünf Jahre im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B oder der alten Klasse 3 sind.
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Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als einen Punkt im Verkahrszentralregister haben.
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Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert.
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Die Begleitpersonen müssen bei Antragstellung namentlich genannt werden und ihr Einverständnis erklären.
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Die Begleitperson darf – im Gegensatz zu einem Fahrlehrer – nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Sie ist nicht verantwortlicher Führer des
Fahrzeugs.
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Die Begleitperson kann auf jedem beliebigen Fahrgastsitz des Fahrzeugs mitfahren.
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Für die Begleitperson gilt während der Fahrt die 0,5-Promille-Grenze und die Pflicht, ihren Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen
auszuhändigen.
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Entgegen ursprünglichen Plänen ist die Teilnahme der Begleitperson an einer Vorbereitungs- oder Informationsveranstaltung zum Thema Begleitetes Fahren
nicht vorgeschrieben. Sie wird jedoch auf freiwilliger Basis dringend empfohlen, um sich mit den Rechten und Pflichten als Begleitperson vertraut zu machen.
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Begleitetes Fahren ist im Ausland nicht gestattet.
https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/Dezernat_5/Amt_36/neu_begleitetes_fahren_ab_17_.pdf
Solltet Ihr noch weitere Fragen haben, so könnt Ihr uns jederzeit gerne kontaktieren.