B /BF17

  • Kraftfahrzeuge –ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen
  • Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L

https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/Dezernat_5/Amt_36/neu_begleitetes_fahren_ab_17_.pdf

BE / B96

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
  • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klassen: keine

    B96
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen,mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

A1

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³   
  • Leistung von bis zu 15 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg 
  • Mindestalter 16 Jahre


A2 (bis 48PS)

  • Krafträder (auch mit Beiwagen ) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
  • Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

A direkt

A(direkt)
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
  • Mindestalter:24 Jahre (für Direkteinstieg)
  • 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
  •  Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. 
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

B196 (ab 25Jahre & B)

  • Personen ab 25 Jahre 125ccm fahren.
  • Es müssen lediglich 4 Theoriestunden und 5 x 90 Minuten Fahrstunden absolviert werden.
  • Dies wird von der Fahrschule bescheinigt und beim Straßenverkehrsamt vorgelegt.
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  •  Hubraum vonmehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  •  bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW. 
  • Eingeschlossene Klasse: AM


AM 50ccm

  • Seit 2020 bereits ab 15 Jahren
  • bis max 50ccm
  • bis max 45 km/h
  • praktische Prüfung 45 Minuten

Mofa

  • bis max 25 km/h
  • bis 50ccm

B197 (Automatik-Neu)

  • Bei uns jetzt schon möglich!!!
  • ACHTUNG: Ab 01.04.2021 Neuregelung Automatik-Ausbildung / -Führerschein. 
  • Mittels Zertifikat der Fahrschule und einem Nachweis von 10 Fahrstunden á 45 Minuten erhält der Fahrschüler dennoch die Berechtigung auch Schaltfahrzeugen führen zu dürfen.
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L
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B197
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